Steuersatz für die Durchschnittssatzbesteuerung der Landwirte herabgesetzt

Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte wird ab 2023 von 9,5 % auf 9,0 % abgesenkt.

Dominik Simon, Steuerberater

1 min Lesezeit

Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte wurde ab 2023 von 9,5 % auf 9,0 % abgesenkt. Dieser ist dann anstelle des bisherigen allgemeinen Durchschnittssatzes sowohl der Steuersatz für die Ausgangsumsätze als auch der pauschale Vorsteuersatz.

Die kürzlich beschlossene Änderung tritt bereits ab dem 01.01.2023 in Kraft. Sofern Sie die sog. Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG beanspruchen („pauschalierender Landwirt“), gilt es nun schnell zu handeln und die notwendigen Umstellungen vorzunehmen. Bitte berücksichtigen Sie für Lieferungen und Leistungen, die ab dem 01.01.2023 erbracht werden, den geänderten Umsatzsteuersatz von 9,0% statt, wie bisher, 9,5%.

An der grundsätzlichen Systematik ergibt sich keine Änderung, so dass Umsatzerlöse, für die bisher der reguläre Umsatzsteuersatz galt, weiterhin nicht von der Durchschnittsatzbesteuerung umfasst sind.

Bitte achten Sie bei der Erstellung Ihrer Rechnungen darauf den korrekten Umsatzsteuersatz auszuweisen und ggfs. auch Ihr Kassensystem entsprechend umzustellen. Wenn an Sie in Form von Gutschriften abgerechnet wird, sollten Sie diese ebenfalls auf Ausweis des zutreffenden Umsatzsteuersatzes prüfen.

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