Wirtschaftsprüfung

Wir sind Ihre Qualitätssicherer

Wir stehen Ihnen mit dem kompletten Spektrum prüfender Dienstleistungen zur Verfügung.

Dazu gehören im Besonderen gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen für mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen, aber auch Makler- und Bauträgerprüfungen oder betriebswirtschaftliche Prüfungen. Qualität spielt für uns in jeder Beziehung eine große Rolle: Wir haben erfolgreich am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer nach § 57a WPO teilgenommen. Als registrierte Prüfer führen wir diese Prüfungen ebenso durch.

Umfangreiche Beratung

Unser Ansatz geht jedoch auf Wunsch über die reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäfte hinaus: Wir beraten Sie bei Ihrer Unternehmensentwicklung, zum Beispiel im Fall von Betriebsübernahmen oder Umstrukturierungen. Mit unseren Unternehmenswertgutachten und betriebswirtschaftlichen sowie wirtschaftsrechtlichen Begutachtungen schaffen wir die Grundlage für umfassende Analysen – und Sie gewinnen Sicherheit für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Leistungsportfolio

Beim Kauf eines Unternehmens oder einer unternehmerischen Beteiligung sind viele steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Eigenschaften zu überprüfen, um ein erfolgreiches Engagement zu garantieren. Wir sorgen für eine neutrale Beurteilung.

Zusammen mit unserem Kooperationspartnern Martin Behrens und Michael Geiger bieten wir Ihnen eine umfassende und vernetzte Betreuung und Beratung zu allen Themen des Gesellschaftsrechts. Dabei gewährleistet Ihnen unsere langjährige interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten „unter einem Dach“ bestmögliche Bedingungen für Erfolg versprechende Lösungen.

Wir leisten Beratungen im gesamten Feld des Handelsrechts, zum Beispiel zu Ihrem Jahresabschluss, zu Unternehmensformen, Gesellschaftsverträgen sowie Satzungen, Unternehmenskäufen oder Verträgen aller Art.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Erstellung von Jahresabschlüssen aller Art. Aktuell kümmern wir uns um die notwendigen Umstellungen auf Grund des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG). Die Prüfung von Jahresabschlüssen und die Erteilung von Testaten ist eine unserer Kernaufgaben als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Viele Kommunen sind durch landesrechtliche Vorgaben dazu verpflichtet die kommunalen Unternehmen prüfen zu lassen. Ergänzend zur handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung muss nach § 53 Abs. 1 HGrG auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft werden. Zudem wird der Abschlussprüfer häufig beauftragt, über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu berichten. Wir führen die Prüfung kommunaler Unternehmen für Sie durch.

Jedem Kauf eines Unternehmens oder einer Beteiligung geht die risikoanalytische Untersuchung und Bewertung des betreffenden Unternehmens voraus. Diese beinhaltet nicht nur die Analyse der Bilanzen, sondern aller Bereiche des Unternehmens und den Vergleich mit anderen Unternehmen in derselben Branche. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und eine neutrale Beurteilung.

Wir beraten Sie zu allen steuerlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit neuen oder bestehenden Vertragsverhältnissen.

Die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen ist ein zentraler Bestandteil unseres Leistungsangebots. Dazu gehören sowohl gesetzliche als auch freiwillige Prüfungen. Außerdem bieten wir Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, Sacheinlageberichte, Qualitätskontrollen für Wirtschaftsprüfer und weitere Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung an.