Grundsteuer Baden-Württemberg: Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheide einlegen

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg steht auf dem Prüfstand. Mit einer Musterklage soll die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung festgestellt werden.

Christoph Ohlemacher, Steuerberater

1 min Lesezeit

Bei Steuerpflichtigen und Verbänden bestehen ernstliche Zweifel, ob die landesweite Regelung zur Grundsteuer für Baden-Württemberg überhaupt verfassungsgemäß sei.

Die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuer stehen erst nach Festsetzung der nachfolgenden Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden fest. Zu diesem Zeitpunkt werden die jetzt ergehenden Grundlagenbescheide regelmäßig bereits bestandskräftig sein. Auf Grund dieses Zusammenspiels zwischen Grundlagen- und Folgebescheiden und der zu erwartenden zeitlichen Diskrepanz bis zum Erlass der Grundsteuerbescheide, verstoßen die Grundlagenbescheide gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot.

Am 7.12.2022 wurde beim FG Baden-Württemberg bereits die erste Klage eingereicht (Aktenzeichen: 8 K 2368/22).

Vor diesem Hintergrund legen wir gegen alle bei uns eingehenden Feststellungsbescheide Einspruch ein und beantragen mit Verweis auf die eingereichte Klage das Ruhen des Verfahrens.

Haben Sie Ihre Grundsteuererklärungen selbstständig eingereicht, raten wir Ihnen, gegen die Grundsteuerwertbescheide rechtzeitig (spätestens einen Monat nach Zugang des Bescheids) beim zuständigen Finanzamt unter Angabe aller Aktenzeichen Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Wir unterstützen Sie im Einspruchsverfahren.

Lassen Sie uns Ihre Grundsteuerwertbescheide rechtzeitig zukommen.

+49 (0)7634 69400-0

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