Plattformen-Steuertransparenzgesetz ab 2023

Seit Januar 2023 werden private Verkäufe über Online-Plattformen an das Finanzamt gemeldet

Christoph Ohlemacher, Steuerberater

2 min Lesezeit

Online-Marktplätze wie Amazon, eBay und andere, die digitale Dienstleistungen anbieten, sowie eBay Kleinanzeigen, Facebook Marketplace und Airbnb, sind zur Meldung verpflichtet. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz betrifft nicht nur Verkäufe von Waren, sondern auch den Verkauf von digitalen Dienstleistungen (z. B. Übernachtungen über Airbnb oder Verkauf von Eintrittskarten über Online-Plattformen).

Private Nutzer, die pro Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe auf einer Plattform tätigen oder mit ihren Verkäufen auf Online-Marktplätzen mehr als 2.000 Euro Einnahmen erzielen, werden automatisch an das Finanzamt gemeldet werden. Dann sollte man dem Finanzamt glaubhaft belegen können, warum die Verkäufe stattgefunden haben, um eventuelle Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Alle gewerblichen Nutzer, also Einzelhändler, die auf entsprechenden Plattformen Waren verkaufen, müssen von den Plattformbetreibern mit allen ihren getätigten Verkäufen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

Bis zum 31.01.2024 müssen die betroffenen Plattformbetreiber dem Bundeszentralamt für Steuern Daten über alle Verkäufe des Kalenderjahres, die Namen der Verkäufer, die Steueridentifikationsnummer, die Postanschrift, die Bankverbindung und alle relevanten Transaktionen übermitteln.

Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, muss bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.

Eine Ausnahme von der Meldepflicht stellt der Verkauf von Gegenständen durch Privatpersonen dar, die keine Gegenstände des täglichen Bedarfs sind, z. B. Schmuck. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie Elektrogeräte, Autos, usw. fallen nicht unter diese Ausnahme.

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist länderübergreifend angelegt und gilt zwischen allen EU-Mitgliedstaaten. Realisiert wird dies mittels elektronischem Austausch von Daten zwischen den Finanzbehörden.


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