Prüfungspflicht: Größenklassen des HGB werden angehoben

Das Bundeskabinett hat am 17.01.2024 den nächsen Schritt zur Anhebung der Größenklassen des HGB beschlossen. Die abschließende Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf ist wohl für den 22.03.2024 vorgesehen.

Christoph Ohlemacher, Steuerberater

1 min Lesezeit

Das Bundeskabinett hat am 17.01.2024 den nächsen Schritt zur Anhebung der Größenklassen des HGB beschlossen.

Der Änderungsantrag des Bundeskabinetts sieht eine Anhebung der Schwellenwerte für die finanziellen Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatzerlöse um grundsätzlich 25% vor. Diese Größenmerkmale sind neben der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (diese bleibt unverändert) maßgeblich für die Einstufung von haftungsbeschränkten Unternehmen als kleinst, klein, mittelgroß und groß und damit als prüfungspflichtig bzw. nicht prüfungspflichtig.

nicht prüfungspflichtig
Kleinstunternehmen
nicht prüfungspflichtig
kleine Unternehmen
prüfungspflichtig
mittelgroße Unternehmen
prüfungspflichtig
große Unternehmen
Bilanzsumme ≤ 450.000 EUR ≤ 7,5 Mio. EUR ≤ 25 Mio. EUR > 25 Mio. EUR
Umsatzerlöse ≤ 900.000 EUR ≤ 15 Mio. EUR ≤ 50 Mio. EUR > 50 Mio. EUR
Mitarbeiter (unverändert) ≤ 10 ≤ 50 ≤ 250 > 250

Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens haben Gesellschaften bereits zum Stichtag 31.12.2023 ein Wahlrecht. Bei Unterschreiten von zwei der drei (nun erhöhten) Größenmerkmale für mittelgroßen Unternehmen zu den Stichtagen 31.12.2022 und 31.12.2023 kann auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet werden.

Die abschließende Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf ist wohl für den 22.03.2024 vorgesehen.

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