Auslaufen der ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die zum 1. Juli 2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft am 31. Dezember 2023 aus. Ab dem 1. Januar 2024 ist auf diese Umsätze wieder der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden.

Christoph Ohlemacher, Steuerberater

1 min Lesezeit

Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %.

Auch wenn die Branche in den letzten Wochen vehement für eine Fortführung der befristeten Umsatzsteuerermäßigung gekämpft hat, bleibt es bei dem Wegfall.

Das Bundesfinanzministerium hat am 21.12.2023 noch eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht veröffentlicht. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird es zugelassen, dass auf Gastronomieumsätze, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2033 auf den 1. Januar 2024 ausgeführt werden, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % angewandt wird.

Sofern Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb elektronische Systeme einsetzen denken Sie bitte daran, die Umsatzsteuersätze wieder auf 19 % anzupassen. Mit der erhöhten Umsatzsteuer werden Preisanpassungen in der Speisekarte unumgänglich.

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