Reform der Hinzuverdienstgrenzen

Die Bundesregierung hat am 31. August 2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist es, die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend zu reformieren.

Christoph Ohlemacher, StB

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Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bei vorgezogenen Altersrenten soll die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen, um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten zu können.

Auch bei den Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen merklich angehoben werden. Die Bundesregierung spricht von einem deutlichen Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen eine Brücke in den Arbeitsmarkt gebaut werden soll.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem nachfolgenden Link:

Informationen hierzu

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