Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 € für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfrei Prämie von bis zu 3000 € zukommen lassen.

Christoph Ohlemacher, StB

1 min Lesezeit

Arbeitgeber können eine Prämie von bis zu 3000 € steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen . Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Nach dem Beschluss im Bundestag hat am 6. Oktober 2022 auch der Bundesrat zugestimmt. Am 25.10.2022 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.

An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung wird sichergestellt, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen.

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