Französische Grenzgänger: Wegfall der Doppelbesteuerung beim Bezug von Kurzarbeitergeld

Durch den Abzug eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland und der parallelen Besteuerung in Frankreich wurden Grenzgänger aus Frankreich beim Bezug von Kurzarbeitergeld bisher doppelt belastet.

Christoph Ohlemacher, StB

1 min Lesezeit

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind die Einpendler auch vermehrt von Kurzarbeit betroffen. Durch den Abzug eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland und der parallelen Besteuerung in Frankreich werden die betroffenen Personen bisher doppelt belastet. Im Bundestag wurde jetzt der Weg freigemacht, um diese Benachteiligung zu beenden (Ministerium für Arbeit Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 02.12.2022).

Der gesetzlichen Änderung im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches ging ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2021 voraus (Az. B 11 AL 6/21 R). Darin wurde festgestellt, dass im Falle einer steuerlichen Freistellung als Grenzgänger keine Steuerpflicht in Deutschland besteht.

Gemeinsam mit dem Saarland und Baden-Württemberg hat Rheinland-Pfalz in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls auf die bestehende Problematik hingewiesen und auf die Umsetzung des Bundessozialgerichtsurteils verwiesen. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit ist hier aufgefordert, die bisherigen Berechnungsmethoden umzustellen.

Kontakt

MTR Markgräfler Treuhand & Revision GmbH
Gewerbepark Breisgau
Max-Immelmann-Allee 17
79427 Eschbach

+49 (0)7634 69400-0

So finden Sie uns

Aus der Region für die Region – und darüber hinaus: Unser Sitz im Gewerbepark Breisgau in Eschbach ermöglicht es uns, unsere Mandanten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz direkt und schnell zu erreichen. Gleichzeitig bieten wir mit unserer Niederlassung in Freiburg Beratung direkt in der Großstadt.

Sie werden nach Click auf Google Maps weitergeleitet.