Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie bis zum 31.12.2023

Der ermäßigte Steuersatz für die Gastronomie in Höhe von 7% wurde um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert.

Christoph Ohlemacher, StB

1 min Lesezeit

Bundestag und Bundesrat haben am 24. Oktober das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Das Gesetz sieht in Art. 12 vor: :

  • Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für die Gastronomie um ein Jahr bis zum 31.12.2023 (Ausnahme weiterhin Getränke);
  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes und pauschalen Vorsteuersatzes nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG von 9,5 % auf 9 % ab 1.1.2023.

Das zu dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ergangene BMF-Schreiben vom 2. Juli 2020 wird weiterhin angewendet (BMF-Schreiben vom 21.11.2022)

Weitere Informationen

sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

+49 (0)7634 69400-0

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